Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das erklärt, dass bestimmte Teile eines Gebäudes, beispielsweise Wohnungen oder Gewerbeeinheiten, in sich abgeschlossen und somit als rechtlich eigenständige Einheiten nutzbar sind. Diese Bescheinigung ist insbesondere für die Teilung eines Mehrfamilienhauses in rechtlich eigenständige Einheiten nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) unerlässlich. Ohne eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist die Anmeldung von Sondereigentum an einzelnen Wohnungen oder Gewerberäumen im Grundbuch nicht möglich.
Voraussetzungen für die Abgeschlossenheitsbescheinigung
Um eine Abgeschlossenheitsbescheinigung zu erhalten, müssen bestimmte bauliche Anforderungen erfüllt sein. Dazu zählen:
- Die jeweilige Einheit muss räumlich von anderen Einheiten oder Gemeinschaftsflächen abgeschlossen sein, etwa durch Wände und verschließbare Türen.
- Eigene Zugänge müssen vorhanden sein, sodass jede Einheit unabhängig betreten werden kann.
- Für Wohnungen sind sanitäre Mindestausstattungen wie Bad, WC und Küche erforderlich.
- Baupläne und Grundrisse, die von einem Architekten gefertigt wurden, sind für die Antragstellung notwendig.
Antragsprozess und zuständige Behörden
Die Beantragung der Abgeschlossenheitsbescheinigung erfolgt bei der örtlichen Bauaufsichtsbehörde oder dem Katasteramt. Für den Antrag werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:
- Aktueller Grundbuchauszug
- Bauantragsunterlagen, insbesondere aktuelle Grundrisse und Lagepläne
- Genaue Beschreibung der jeweils abzuschließenden Einheiten
- Nachweis über die Einhaltung der vorgeschriebenen baulichen Voraussetzungen
Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Antragstellende im positiven Fall die Abgeschlossenheitsbescheinigung, die im weiteren Schritt dem Grundbuchamt vorgelegt werden kann.
Da die Anforderungen regional unterschiedlich ausfallen können, empfiehlt es sich, vorab bei der zuständigen Behörde nachzufragen, welche Unterlagen und Voraussetzungen im Einzelfall gefordert werden.
Bedeutung für Wohnungseigentümer und Käufer
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung spielt eine zentrale Rolle für Wohnungseigentümergemeinschaften und Käufer von Eigentumswohnungen. Sie ermöglicht unter anderem:
- Die rechtlich klare Zuordnung von Sondereigentum zu einzelnen Wohnungen oder Einheiten
- Den Eintragungsprozess ins Grundbuch und die Bildung von eigenständigen Grundbuchblättern
- Die Möglichkeit, einzelne Wohnungen oder Gewerbeflächen separat zu verkaufen oder zu vererben
Sowohl Verkäufer als auch Käufer von Eigentumswohnungen benötigen dieses Dokument zwingend, um rechtliche Sicherheit und Transparenz über die Nutzung und Zuordnung zu gewährleisten.
Wer eine Eigentumswohnung kaufen möchte, sollte unbedingt darauf achten, dass für die betreffende Einheit eine gültige Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt. Fehlt diese, kann es zu erheblichen Verzögerungen und Unsicherheiten beim Grundbucheintrag und bei der Eigentumsübertragung kommen. Vor dem Kauf unbedingt bei Makler oder Verkäufer nachfragen!
Abgeschlossenheitsbescheinigung und Teilungserklärung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine wichtige Voraussetzung für die Erstellung einer Teilungserklärung. Erst mit Vorlage dieses Dokuments kann die Teilung eines Gebäudes in einzelne Eigentumswohnungen rechtlich wirksam im Grundbuch eingetragen werden. Beide Dokumente gehören zu den wichtigsten Unterlagen beim Erwerb und Verkauf von Eigentumswohnungen.