Altlastenauskunft

Altlastenauskunft bezeichnet die Auskunft über das Vorhandensein, den Verdacht oder den Ausschluss von Altlasten auf einem Grundstück. Altlasten sind umweltgefährdende Stoffe oder Rückstände, die durch frühere private, industrielle, gewerbliche oder militärische Nutzung in Boden und Grundwasser gelangt sein können. Die Altlastenauskunft ist ein zentrales Dokument bei Grundstückstransaktionen, Bauvorhaben und Sanierungsplanungen und wird von den jeweiligen Umwelt- und Bodenschutzbehörden bereitgestellt.

Wann wird eine Altlastenauskunft benötigt?

Die Altlastenauskunft spielt insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Immobilien sowie bei geplanten Bauprojekten eine wichtige Rolle. Sie wird häufig von folgenden Personengruppen angefordert:

  • Kaufinteressenten und Eigentümer von Grundstücken
  • Projektentwickler und Bauträger
  • Banken und Finanzierungsinstitute zur Risikoprüfung
  • Makler und Gutachter

Welche Informationen enthält eine Altlastenauskunft?

  • Angaben zu Verdachtsflächen und registrierten Altlasten auf dem Grundstück
  • Informationen über vorhandene Untersuchungen und deren Ergebnisse
  • Hinweise zu etwaigen Sanierungsmaßnahmen oder Auflagen
  • Einträge im Altlastenkataster der zuständigen Behörden

Ergänzend kann die Auskunft auch Angaben über benachbarte Grundstücke und deren Belastung enthalten, wenn diese für das angefragte Grundstück von Bedeutung sind. Eine vollständige und aktuelle Altlastenauskunft ist oft Bedingung für die Bebaubarkeit oder den Finanzierungsnachweis eines Grundstücks.

Beantragung und Ablauf der Altlastenauskunft

Die Altlastenauskunft kann bei der zuständigen Umweltbehörde, meist dem Umweltamt oder dem Landesamt für Umwelt, beantragt werden. Für den Antrag werden in der Regel folgende Angaben benötigt:

  • Gemarkung und Flurstücksnummer des Grundstücks
  • Evtl. Eigentumsnachweis oder Vollmacht bei Fremdantragstellung
  • Begründung des Interesses (z. B. Immobilienkauf)

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde, beträgt jedoch meist wenige Wochen. Je nach Bundesland können außerdem Gebühren anfallen, die vorab zu erfragen sind.

Infobox:
Die Altlastenauskunft ersetzt keine fachgutachterliche Untersuchung. Bei konkretem Altlastenverdacht empfiehlt sich eine weiterführende Bodenuntersuchung durch ein spezialisiertes Ingenieurbüro. Ergebnisse aus der Auskunft sollten stets in Absprache mit Experten bewertet werden, um böse Überraschungen und unerwartete Kosten bei Immobilienprojekten zu vermeiden.

Rechtliche Bedeutung und Risiken

Für Grundstückseigentümer und Käufer besteht das Risiko, im Falle von bekannten oder vermuteten Altlasten zur Sanierung verpflichtet zu werden. Daher empfiehlt sich vor jedem Kauf oder jeder Entwicklung einer Immobilie die Einholung einer aktuellen Altlastenauskunft. Sie bietet:

  • Planungssicherheit beim Kauf und bei der Finanzierung
  • Schutz vor unerwarteten Altlastensanierungskosten
  • Transparenz und Dokumentation für alle Beteiligten

Im Falle von Altlasten auf dem Grundstück können strenge gesetzliche Regelungen greifen, die sowohl auf kommunaler als auch auf Landes- oder Bundesebene festgelegt sind. Rechtliche Unsicherheiten lassen sich durch eine frühzeitige Altlastenauskunft meist vermeiden.

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