Amtlicher Lageplan bezeichnet ein behördlich anerkanntes Dokument, das maßstabsgetreu die genaue Lage eines Grundstücks sowie bestehender und geplanter Bauwerke darstellt. Dieser Lageplan ist ein wichtiger Bestandteil verschiedenster Bauvorhaben und dient als verlässliche Grundlage für Genehmigungsverfahren oder notarielle Beurkundungen. Der amtliche Lageplan wird von öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren oder den zuständigen Katasterbehörden erstellt und enthält verbindliche Angaben zu Grenzverläufen, Bebauungen und Besonderheiten des Grundstücks.
Inhalte und Aufbau eines amtlichen Lageplans
Ein amtlicher Lageplan enthält eine Vielzahl von detaillierten Informationen, die weit über eine einfache Skizze hinausgehen. Zu den wesentlichen Inhalten zählen:
- Grenzverläufe und Flurstücksnummern aus dem Liegenschaftskataster
- Maßstab (üblicherweise 1:500 oder 1:1000)
- Maßgenaue Darstellung sämtlicher bestehender Gebäude und Anlagen
- Geplante Gebäude mit deren exakter Lage
- Angaben zu Nachbargrundstücken, Straßen sowie Rechte Dritter (z. B. Wegerechte)
- Hinweis zu Höhenangaben und Topografie, falls erforderlich
- Unterschrift und Stempel des Ausstellers
Wann ist ein amtlicher Lageplan erforderlich?
Ein amtlicher Lageplan ist in verschiedenen Situationen gesetzlich vorgeschrieben oder dringend empfohlen:
- Antrag auf Baugenehmigung größerer Bauprojekte
- Gründung, Teilung oder Zusammenlegung von Grundstücken
- Löschung oder Eintragung von Grunddienstbarkeiten
- Notarielle Beurkundungen, wie Grundstücksverkäufe oder Erbauseinandersetzungen
Je nach Bundesland und Art des Bauvorhabens kann der Umfang der benötigten Angaben in einem amtlichen Lageplan variieren. Vor allem bei Neubauten und umfangreichen Sanierungen ist dieses Dokument unverzichtbar für eine reibungslose Genehmigungs- und Planungsphase.
Erstellung und Kosten eines amtlichen Lageplans
Die Anfertigung eines amtlichen Lageplans erfolgt ausschließlich durch:
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI) oder
- Kataster- bzw. Vermessungsämter
Bauherren oder Grundstückseigentümer können den amtlichen Lageplan bei diesen Fachstellen in Auftrag geben. Die Kosten richten sich in der Regel nach Größe und Wert des Grundstücks sowie dem jeweiligen Aufwand. In vielen Bundesländern gibt es hierfür fixierte Gebührenordnungen. Die Erstellung kann abhängig von der Auslastung der Ämter einige Wochen in Anspruch nehmen.
Bedeutung für Käufer, Eigentümer und Bauherren
- Transparenz: Alle legalen Fakten rund um das Grundstück und bestehende Rechte sind offen einsehbar.
- Rechtssicherheit: Behördliche Entscheidungen wie die Baugenehmigung beruhen maßgeblich auf den Angaben des amtlichen Lageplans.
- Vermeidung von Konflikten: Genaue Grenz- und Besitzverhältnisse beugen rechtlichen Auseinandersetzungen mit Nachbarn vor.
- Bessere Planbarkeit: Planer, Architekten und Notare erhalten eine belastbare Grundlage für ihre Arbeit.