Arglistige Täuschung ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht. Er beschreibt eine bewusste Irreführung einer anderen Person mit dem Ziel, sie zu einer bestimmten Handlung oder dem Abschluss eines Vertrages zu bewegen. Die arglistige Täuschung ist damit eine absichtliche Täuschung, bei der der Täuschende weiß oder zumindest damit rechnet, dass der andere getäuscht wird und ihm dadurch ein Schaden entstehen kann.
Voraussetzungen der arglistigen Täuschung
Damit das Gesetz eine arglistige Täuschung anerkennt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:
- Vorsätzliche Handlung: Die Täuschung muss mit Absicht erfolgen.
- Täuschungshandlung: Es wird eine falsche Information gegeben oder eine wichtige Tatsache verschwiegen.
- Kausalität: Die getäuschte Person handelt aufgrund dieser Irreführung.
- Schaden: Der Getäuschte erleidet einen Nachteil, beispielsweise durch einen Vertragsabschluss.
Beispiele aus der Immobilienpraxis
Gerade im Bereich Immobilien kommt es gelegentlich zu arglistiger Täuschung, etwa:
- Verschweigen von bestehenden Mängeln wie Feuchtigkeit im Keller
- Falschangaben zur Wohnfläche oder Ausstattung der Immobilie
- Verheimlichen von baurechtlichen Problemen oder geplanten Straßenbauprojekten
Rechtsfolgen bei arglistiger Täuschung
- Anfechtungsrecht: Der getäuschte Käufer kann den Vertrag anfechten und rückabwickeln.
- Schadensersatz: Es besteht die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
- Keine Verjährungsverkürzung: Die Verjährung von Ansprüchen ist bei arglistiger Täuschung länger oder nicht abkürzbar.
Nachweis und Beweislast
Die betroffene Partei muss die arglistige Täuschung nachweisen, was oft schwierig sein kann:
- Schriftliche Nachweise wie E-Mails oder Exposés können helfen.
- Zeugenaussagen, etwa von Handwerkern oder Nachbarn.
- Dokumentation von Gesprächen und Zusicherungen während Besichtigungen.
Eine genaue Dokumentation ist daher im Immobiliengeschäft von besonderer Bedeutung.
Wer eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte alle relevanten Fakten offenlegen bzw. kritisch hinterfragen. Lassen Sie sich wichtige Aussagen schriftlich bestätigen und dokumentieren Sie jede Kommunikation, um sich vor späteren Streitigkeiten wegen arglistiger Täuschung zu schützen.