Der qualifizierte Alleinauftrag ist eine besondere Form des Maklervertrags, bei dem ein Immobilieneigentümer einem einzelnen Makler exklusiv das Recht einräumt, seine Immobilie zu verkaufen oder zu vermieten. Im Unterschied zum einfachen Alleinauftrag verpflichtet sich der Eigentümer hier, sämtliche Interessenten ausnahmslos an den beauftragten Makler weiterzuleiten und keinen Verkauf in Eigenregie oder über Dritte vorzunehmen.
Merkmale und Abgrenzung zu anderen Maklerverträgen
Ein qualifizierter Alleinauftrag unterscheidet sich klar von anderen Vertragsarten, wie dem allgemeinen (einfachen) Maklerauftrag und dem einfachen Alleinauftrag:
- Einfacher Maklerauftrag: Der Eigentümer kann neben dem beauftragten Makler weitere Makler hinzuziehen und selbst verkaufen.
- Einfacher Alleinauftrag: Nur der beauftragte Makler vermarktet, der Eigentümer darf aber weiterhin selbst verkaufen.
- Qualifizierter Alleinauftrag: Nur der Makler darf vermarkten, jeder Interessent wird an diesen weitergeleitet.
Rechte und Pflichten beider Vertragsparteien
- Pflicht des Eigentümers: Er muss jede Anfrage oder Interessentenanfrage an den zuständigen Makler weitergeben und darf nicht eigenständig veräußern oder weitere Makler beauftragen.
- Pflicht des Maklers: Der Makler verpflichtet sich, besonders intensiv für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie tätig zu werden, z.B. durch gezielte Vermarktungsmaßnahmen, Bonitätsprüfung von Interessenten und professionelle Beratung.
Vorteile eines qualifizierten Alleinauftrags
- Klare Zuständigkeit: Ein fester Ansprechpartner vereinfacht Absprachen und den Ablauf.
- Gezielte Vermarktung: Der Makler kann investiert und exklusiv agieren, da sich der Aufwand lohnt.
- Bessere Kontrolle: Die strukturierte Vermittlung schützt vor Preisverfall oder unangenehmen Überraschungen.
- Höhere Erfolgsquote: Statistisch führen qualifizierte Alleinaufträge schneller und häufiger zum Abschluss als offene Aufträge.
Praxistipp:
Die Laufzeit eines qualifizierten Alleinauftrags beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Eigentümer sollten vor Vertragsabschluss auf eine ausgewogene Laufzeit achten, um ausreichend Flexibilität zu behalten, aber dem Makler auch genug Zeit für eine professionelle Vermarktung einzuräumen.
Die Laufzeit eines qualifizierten Alleinauftrags beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Eigentümer sollten vor Vertragsabschluss auf eine ausgewogene Laufzeit achten, um ausreichend Flexibilität zu behalten, aber dem Makler auch genug Zeit für eine professionelle Vermarktung einzuräumen.
Worauf bei Abschluss zu achten ist
Vor Unterzeichnung eines qualifizierten Alleinauftrags ist es ratsam, folgende Punkte zu berücksichtigen:
- Klarheit über die Rechte und Pflichten beider Seiten, idealerweise schriftlich festgehalten.
- Genaue Laufzeitvereinbarung, um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden.
- Definition der Maklerleistungen, z.B. Vermarktungsstrategie, Exposé-Erstellung, Organisation von Besichtigungen.
- Regelungen im Fall einer privaten Interessentenvermittlung und mögliche Kostenfolgen.