Als Bagatellschaden wird in der Immobilien- und Versicherungsbranche ein geringfügiger Schaden bezeichnet, der nur einen sehr niedrigen finanziellen Aufwand für die Reparatur oder Beseitigung erfordert. Häufig werden solche Schäden auch als „Kleinschäden“ oder „unerhebliche Schäden“ beschrieben. Die genaue Höhe, bis zu der ein Schaden als Bagatellschaden gilt, ist nicht fest definiert, liegt jedoch nach gängiger Praxis oft bei einer Schadenssumme von bis zu 750 Euro. Bagatellschäden treten sowohl bei Immobilien, Kfz als auch bei Hausrat auf und spielen insbesondere bei Versicherungsfällen und Mietverhältnissen eine wichtige Rolle.
Typische Beispiele für Bagatellschäden
Bagatellschäden können in unterschiedlichen Zusammenhängen auftreten, etwa bei Mietwohnungen, Eigentumsobjekten oder auch gemeinschaftlich genutzten Bereichen eines Hauses. Häufige Beispiele sind:
- Kratzer im Parkett oder Laminat
- Kleinere Risse in Fliesen
- Abgeplatzte Stellen an der Wandfarbe
- Defekte Türscharniere oder lose Steckdosen
Bedeutung im Mietrecht und bei der Betriebskostenabrechnung
Im Kontext von Mietverhältnissen sind Bagatellschäden besonders relevant. Hier wird zwischen gewöhnlichen Abnutzungen durch vertragsgemäßen Gebrauch und tatsächlichen Schäden differenziert. Während der Vermieter für größere Mängel zuständig ist, können Bagatellschäden unter bestimmten Umständen in den Verantwortungsbereich des Mieters fallen, wenn sie etwa auf unsachgemäße Nutzung zurückzuführen sind.
Bei Betriebskostenabrechnungen werden Bagatellschäden in der Regel nicht gesondert aufgeführt, da sie als Teil der üblichen Instandhaltungskosten betrachtet werden können.
Bagatellschaden in der Gebäudeversicherung
Auch in der Gebäudeversicherung spielen Bagatellschäden eine Rolle. Viele Versicherungsunternehmen verzichten auf die Regulierung sehr kleiner Schäden, wenn der Aufwand zur Schadensermittlung und -bearbeitung unverhältnismäßig hoch wäre oder der Schaden innerhalb der vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung liegt.
Einige Versicherer legen zudem Bagatellgrenzen fest, um klarzustellen, welche Schäden gemeldet werden müssen und welche nicht. Die genaue Definition und Höhe solcher Bagatellgrenzen können je nach Versicherer und Vertrag unterschiedlich ausfallen.
Relevanz und Vorteile für Eigentümer, Mieter und Versicherungsnehmer
- Mieter und Vermieter profitieren von klaren Regelungen, die helfen, Streitigkeiten zu vermeiden.
- Versicherte erfahren, welche Schäden sie selbst tragen oder melden müssen.
- Versicherungsunternehmen können Bagatellschäden effizient behandeln und Verwaltungskosten senken.
Prüfen Sie Ihren Mietvertrag oder Ihre Versicherungspolice auf konkrete Angaben zu Bagatellschäden und deren maximaler Höhe. So wissen Sie genau, welche Schäden selbst zu regulieren sind und wann eine Meldung sinnvoll ist. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit der Hausverwaltung oder dem Versicherer.