Reale Grundstücksteilung

Die reale Grundstücksteilung beschreibt die tatsächliche und rechtliche Aufteilung eines bestehenden Grundstücks in mehrere eigenständige Flurstücke. Dabei entstehen aus einem ursprünglichen Grundstück zwei oder mehr neue Grundstücke, die unabhängig voneinander im Grundbuch eingetragen werden. Diese Form der Teilung ist besonders im Immobilien- und Baubereich von Bedeutung, etwa wenn Baugrundstücke geschaffen oder Immobilien getrennt verkauft werden sollen.

Voraussetzungen und rechtlicher Rahmen

Die Durchführung einer realen Grundstücksteilung ist an bestimmte gesetzliche Vorgaben geknüpft. Maßgeblich sind hierbei das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Vorgaben des örtlichen Grundbuchamts und Vermessungsamts. Grundsätzlich erforderlich sind:

  • Die Zustimmung der zuständigen Gemeinde (z. B. durch die sogenannte Teilungsgenehmigung nach § 19 BauGB)
  • Ein amtlicher Vermessungsantrag, der durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur eingereicht wird
  • Die Aktualisierung des Grundbuchs mit Anlagen neuer Grundbuchblätter für die entstandenen Grundstücke

Je nach Bundesland und Nutzung können weitere Regelungen Anwendung finden, beispielsweise wenn Teileigentum oder Wege- und Leitungsrechte betroffen sind.

Ablauf der realen Grundstücksteilung

Der Prozess der Grundstücksteilung gliedert sich in mehrere Schritte. Zunächst erfolgt die Vermessung des Grundstücks durch eine befugte Stelle. Dabei werden neue Grenzen festgelegt und amtlich dokumentiert. Anschließend bedarf es der Einholung relevanter Genehmigungen, bevor die Änderungen endgültig im Grundbuch vermerkt werden. Erst nach vollständigem Abschluss dieses Prozesses ist jedes Teilgrundstück ein rechtlich eigenständiges Grundstück, das unabhängig genutzt, verkauft oder beliehen werden kann.

Nutzen und Anwendungsbereiche der realen Teilung

Die reale Grundstücksteilung ist ein zentrales Instrument für die flexible Nutzung und Entwicklung von Immobilien. Typische Mehrwerte ergeben sich in folgenden Bereichen:

  • Baulandgewinnung: Durch Teilung können größere Flächen in mehrere Baugrundstücke umgewandelt werden.
  • Verkauf und Vererbung: Einzelne Grundstücksteile lassen sich eigenständig verkaufen oder gezielt vererben.
  • Wertsteigerung: Oft führt die Erschaffung eigenständiger Grundstücke zu einer höheren Gesamtverwertung.
  • Eigenständige Nutzung: Unterschiedliche Nutzungsarten (z. B. Wohn- und Gewerbefläche) lassen sich auf geteilten Grundstücken leichter realisieren.
Infobox:
Lassen Sie sich bei geplanten Teilungen frühzeitig von einem Vermessungsbüro und ggf. einem Notar beraten. Die reale Grundstücksteilung kann komplex sein, da neben Grundstücksgrenzen oft Erschließungsfragen, Wegerechte oder Baunutzungspläne beachtet werden müssen. Eine gründliche Vorbereitung vermeidet spätere Streitigkeiten und sichert einen reibungslosen Ablauf.

Abgrenzung zur ideellen Grundstücksteilung

Im Gegensatz zur realen Grundstücksteilung steht die ideelle Teilung. Hierbei wird das ursprüngliche Grundstück im Grundbuch nicht physisch geteilt, sondern ein Miteigentumsanteil vergeben, beispielsweise bei Wohnungseigentum (WEG). Die reale Teilung hingegen führt zu eigenständigen, separat veräußerbaren Grundstücken, was zahlreiche Vorteile für Eigentümer und Investoren bietet.

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