Außenprovision bezeichnet eine Vermittlungsgebühr, die beim Immobilienverkauf häufig zwischen dem Käufer und dem beauftragten Makler vereinbart wird. Konkret ist die Außenprovision der Anteil der Maklerprovision, den der Käufer einer Immobilie an den Makler zahlt, während der Verkäufer die Innenprovision trägt. Die Höhe der Außenprovision ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich aus Vereinbarungen und regionalen Gepflogenheiten.
Entstehung und Hintergrund der Außenprovision
Die Praxis der Aufteilung der Maklerprovision in Innen- und Außenprovision hat sich in Deutschland lange Zeit etabliert. Während die Innenprovision vom Verkäufer getragen wird, fällt die Außenprovision für den Käufer an. Die Gesetzeslage wurde jedoch 2020 mit dem sogenannten „Bestellerprinzip“ angepasst. Seitdem gilt beim Kauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen, dass Käufer höchstens die Hälfte der insgesamt vereinbarten Provision zahlen dürfen, sofern der Verkäufer einen Makler beauftragt.
- Außenprovision = Vom Käufer gezahlter Anteil der Maklerprovision
- Innenprovision = Vom Verkäufer gezahlter Anteil
- Provisionshöhe je nach Region unterschiedlich (in der Regel 3–6 % des Kaufpreises)
Rechtslage und Besonderheiten
Die Rechtsgrundlage der Außenprovision ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Wichtig für Käufer: Ein Provisionsanspruch besteht nur, wenn ein wirksamer Maklervertrag zustande gekommen ist und der Makler tatsächlich nachweisbar tätig wurde. Seit der Gesetzesänderung 2020 profitieren besonders private Käufer, denn sie müssen nicht mehr die komplette Provision übernehmen, sondern höchstens die Hälfte, sofern der Verkäufer ebenfalls zur Zahlung verpflichtet ist.
Vorteile und Mehrwerte für Käufer und Verkäufer
Die klare Regelung der Außenprovision sorgt für Transparenz beim Immobilienkauf. Käufer wissen schon bei der Suche nach einer Immobilie, welche zusätzlichen Kosten auf sie zukommen. Zudem verhindert die gesetzliche Deckelung überhöhte Maklergebühren, was die Kalkulation des Immobilienkaufs erleichtert. Verkäufer können durch die Beteiligung an den Maklerkosten ein größeres Käuferinteresse wecken.
Vor Besichtigung einer Immobilie sollte genau geklärt werden, welche Maklerprovision anfällt und wie sie sich zwischen Verkäufer und Käufer aufteilt. Lassen Sie sich den Provisionsanspruch sowie Höhe und Zahlungsmodalitäten immer schriftlich bestätigen so gibt es später keine Missverständnisse und Sie bleiben rechtlich auf der sicheren Seite.
Außenprovision in der Praxis
In der Praxis weisen Makler bereits in Immobilienanzeigen auf die zu zahlende Außenprovision hin. Achten Sie darauf, ob die Provision im Kaufpreis enthalten ist oder zusätzlich berechnet wird. In manchen Regionen ist außerdem eine reine Innenprovision üblich. Dies bedeutet, dass ausschließlich der Verkäufer die Maklerprovision übernimmt und der Käufer somit keine zusätzliche Außenprovision zahlt.