Überschussrechnung beschreibt eine vereinfachte Methode zur Ermittlung des Gewinns oder Überschusses eines Unternehmens, einer freiberuflichen Tätigkeit oder einer Vermietung. Anstatt eine aufwändige doppelte Buchführung zu führen, werden bei der Überschussrechnung lediglich die Einnahmen den Ausgaben eines Jahres gegenübergestellt. Der daraus resultierende Betrag stellt den steuerlichen Überschuss – also den Gewinn – für die jeweilige Abrechnungsperiode dar.
Grundprinzip der Überschussrechnung
Im Mittelpunkt der Überschussrechnung steht das sogenannte Einnahmen-Überschuss-Prinzip (EÜR). Dabei werden sämtliche zugeflossenen Einnahmen und abgeflossenen Ausgaben für ein Kalenderjahr erfasst und miteinander verrechnet. Der positive oder negative Differenzbetrag ergibt den Gewinn oder Verlust. Dabei müssen alle geschäftlichen Transaktionen dokumentiert werden, Sie benötigen jedoch keine aufwändige Buchhaltung oder Bilanzaufstellung. Die Methode eignet sich insbesondere für kleinere Unternehmen, Freiberufler oder private Vermieter, deren Buchführungspflichten eingeschränkt sind.
Voraussetzungen und Anwendungsbereiche
Die Überschussrechnung kommt vor allem für Steuerpflichtige in Frage, die nicht gesetzlich zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Dazu zählen in der Regel:
- Kleine Gewerbetreibende mit einem Jahresumsatz oder Gewinn unter bestimmten Schwellenwerten
- Freiberufler (z.B. Ärzte, Architekten, Journalisten)
- Private Haus- und Wohnungsvermieter
Die rechtliche Grundlage bildet § 4 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann von der Überschussrechnung profitieren und die EÜR direkt als Einnahmen-Überschuss-Rechnung gegenüber dem Finanzamt vorlegen.
Vorteile der Überschussrechnung
Die Überschussrechnung bietet insbesondere für Branchenneulinge und Unternehmen mit überschaubaren Geschäftsvorgängen folgende Vorteile:
- Geringerer Aufwand als bei der doppelten Buchführung
- Leicht verständliche Vorgehensweise
- Keine Bilanzierung und Inventur notwendig
- Einfachere Steuererklärung durch standardisierte Formulare (z.B. Anlage EÜR)
Dies bedeutet eine erhebliche Entlastung für Unternehmen, die ihre Ressourcen gezielter auf das operative Geschäft fokussieren möchten.
Besonderheiten bei Immobilien und Vermietung
Auch bei Mieteinnahmen aus Immobilien ist die Überschussrechnung ein zentrales Werkzeug. Hier werden beispielhaft folgende Werte erfasst:
- Einnahmen aus Mietverträgen
- Werbungskosten wie Zinsen, Reparatur- und Verwaltungskosten
Die auf diese Weise ermittelte Differenz ist die Bemessungsgrundlage für die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, welche beim Finanzamt anzugeben sind.
Für die Überschussrechnung empfiehlt es sich, alle Belege übersichtlich und chronologisch abzulegen, etwa digital per App oder traditionell im Ordner. So gelingt die jährliche Erstellung der EÜR unkompliziert und nachvollziehbar.