Unter Hausgeld versteht man die monatlichen Vorauszahlungen, die Eigentümer einer Wohnung innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) an die Hausverwaltung leisten. Dieses Hausgeld deckt sämtliche gemeinschaftlichen Kosten und Aufwendungen, die für die Bewirtschaftung, Verwaltung und Instandhaltung der Immobilie anfallen. Es ist gesetzlich im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) verankert und unterscheidet sich damit wesentlich von privaten Nebenkosten einzelner Mieter.
Was wird durch das Hausgeld abgedeckt?
Das Hausgeld ist dazu bestimmt, alle Kosten zu tragen, die im Zusammenhang mit der Unterhaltung und Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums entstehen. Zu den typischen Posten, die über das Hausgeld finanziert werden, zählen:
- Wasser- und Abwasserkosten
- Heizkosten (zentral geregelte Anlagen)
- Müllabfuhr
- Hausmeisterdienste und Gebäudereinigung
- Gemeinschaftsstrom (etwa Treppenhausbeleuchtung)
- Pflege der Außenanlagen
- Gebäudeversicherung und Haftpflicht
- Verwaltungskosten der Hausverwaltung
- Rücklagenbildung für größere Sanierungen und Instandhaltungen
Die genauen Bestandteile können von Immobilie zu Immobilie variieren. Sie werden in der jährlichen Eigentümerversammlung beschlossen und im Wirtschaftsplan der WEG festgelegt.
Wie wird die Höhe des Hausgelds berechnet?
Die Höhe des zu zahlenden Hausgelds richtet sich in der Regel nach dem Miteigentumsanteil, der jeder Wohnung zugeordnet ist. Der Wirtschaftsplan für die Gemeinschaft legt die voraussichtlichen Ausgaben fest; anhand dieser werden die Vorauszahlungen berechnet. Einmal im Jahr bekommt jeder Eigentümer eine sogenannte Hausgeldabrechnung. Diese stellt die tatsächlichen Kosten dem gezahlten Hausgeld gegenüber.
Überzahlungen werden erstattet, Nachzahlungen müssen ausgeglichen werden. Gerade bei unvorhergesehenen Ausgaben kann der Verwalter zu Sonderumlagen auffordern. Darum empfiehlt es sich für Wohnungseigentümer, die Zusammensetzung und Höhe des Hausgelds regelmäßig zu prüfen und bei Rückfragen Einsicht in die entsprechenden Unterlagen zu verlangen.
Bedeutung des Hausgelds für Eigentümer
Für Käufer und Eigentümer einer Wohnung ist das Hausgeld ein wichtiger finanzieller Aspekt. Es sollte bei der Kalkulation der Gesamtkosten stets berücksichtigt werden. Nicht nur die laufenden Kosten, sondern auch die Rücklagenbildung für künftige Sanierungen ist über das Hausgeld geregelt. Das sorgt für finanzielle Transparenz und Planungssicherheit für alle Eigentümer innerhalb der Gemeinschaft.
Ein übersichtliches, bedarfsgerecht kalkuliertes Hausgeld gewährleistet langfristig Werterhalt und Funktionsfähigkeit der Immobilie. Gleichzeitig verhindert es überraschende, hohe Zusatzkosten durch kurzfristige Sanierungsmaßnahmen.
Prüfen Sie beim Wohnungskauf nicht nur die aktuelle Höhe des Hausgelds, sondern werfen Sie einen Blick auf die letzten Hausgeldabrechnungen, die Höhe der gebildeten Rücklagen sowie geplante Sanierungsvorhaben. Ein zu niedrig angesetztes Hausgeld kann Hinweis auf anstehende höhere Nachzahlungen oder Sonderumlagen sein.
Was gehört nicht zum Hausgeld?
- Individuelle Strom- und Gaskosten der jeweiligen Wohnung
- Telefon, Internet, TV-Anschlusskosten
- Persönliche Reparaturen und Instandhaltungen innerhalb der Wohnung
- Sondereigentumsversicherungen (z. B. Hausratversicherung)
Diese Kosten tragen die Eigentümer individuell, unabhängig vom Hausgeld.