In Deutschland gibt es keinen offiziellen Referenzzinssatz für Mieten. Das heißt: Die Mieten richten sich hier nicht automatisch nach einem Zinssatz, der regelmäßig angepasst wird. Stattdessen gelten klare gesetzliche Regeln, wann und wie sich Mieten verändern dürfen – festgelegt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Wie werden Mieten angepasst?
Mieterhöhungen sind nur in bestimmten Fällen erlaubt:
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Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 BGB)
Vermieter dürfen die Miete an das anpassen, was für vergleichbare Wohnungen in der Umgebung üblich ist. Dafür dienen Mietspiegel, Gutachten oder Vergleichswohnungen als Grundlage. -
Nach einer Modernisierung (§ 559 BGB)
Wenn der Vermieter modernisiert, zum Beispiel neue Fenster einbaut oder die Heizung erneuert, darf ein Teil der Kosten auf die Miete umgelegt werden. -
Vereinbarung bei neuen Mietverträgen (§ 557 BGB)
Bei neuen Mietverhältnissen wird die Miete frei vereinbart, solange sie nicht gegen die Mietpreisbremse verstößt.
Was bedeutet das für Mieter und Vermieter?
In Deutschland hängt die Miethöhe also nicht direkt von Zinsen oder Hypothekenkosten ab. Stattdessen spielen vor allem Marktlage und gesetzliche Vorgaben eine Rolle.
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Für Mieter:
Mieterhöhungen müssen immer nachvollziehbar und gesetzlich zulässig sein. Ein Blick in den örtlichen Mietspiegel hilft, überzogene Forderungen zu erkennen. -
Für Vermieter:
Die gesetzlichen Regelungen bieten eine klare Orientierung, wann und in welchem Umfang Mieten angepasst werden dürfen.
Zinsänderungen bei Banken beeinflussen die Mieten höchstens indirekt, etwa über Baukosten oder den allgemeinen Immobilienmarkt.
Warum ist das wichtig?
Dieses System sorgt für Transparenz und Rechtssicherheit. Statt an Zinsschwankungen gebunden zu sein, können Mieten nachvollziehbar an die Marktlage angepasst werden. Das schützt Mieter vor willkürlichen Erhöhungen und gibt Vermietern eine verlässliche Grundlage.
Wer wissen möchte, ob seine Miete angemessen ist, sollte den Mietspiegel der Stadt oder Gemeinde prüfen. Bei Unklarheiten oder Streit lohnt sich die Beratung durch Mietervereine, Haus- und Grundbesitzervereine oder eine Mietschlichtungsstelle.