Courtage

Courtage bezeichnet die Vergütung, die ein Immobilienmakler oder Vermittler für seine Dienstleistung erhält, wenn er erfolgreich einen Kauf- oder Mietvertrag zwischen zwei Parteien vermittelt. Die Courtage wird dabei häufig auch als Maklerprovision bezeichnet und stellt ein zentrales Element im Rahmen von Immobilientransaktionen dar.

Wie wird die Courtage berechnet?

Die Höhe der Courtage ist in Deutschland nicht gesetzlich festgelegt, sondern ergibt sich in der Regel aus einer Vereinbarung zwischen Makler und Auftraggeber. Sie wird meist als prozentualer Anteil des Kaufpreises oder der vereinbarten Miete festgesetzt. Der genaue Prozentsatz kann je nach Region, Immobilie und Art des Geschäfts (Kauf oder Miete) variieren. Häufig bewegt sich die Maklercourtage beim Immobilienkauf zwischen 3 % und 7 % des Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei Mietobjekten ist sie gesetzlich auf maximal zwei Monatskaltmieten begrenzt.

Wer zahlt die Courtage?

Wer die Courtage bezahlt, hängt von der Vertragsgestaltung und den gesetzlichen Vorgaben ab. Im Bereich der Wohnraummiete zahlen nach dem Bestellerprinzip nur noch jene die Courtage, die den Makler beauftragt haben – meist der Vermieter. Beim Immobilienkauf wird die Courtage oft von Käufer und Verkäufer gemeinsam getragen, die genaue Aufteilung ist jedoch frei verhandelbar.

Infobox:
Die Maklercourtage ist nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig. Wird kein Kauf- oder Mietvertrag abgeschlossen, entsteht auch keine Verpflichtung zur Zahlung der Courtage an den Makler.

Mehrwert für Kunden und praktische Bedeutung der Courtage

Für viele Kunden stellt die Courtage eine Investition in professionelle Beratungs- und Vermittlungsleistungen dar. Makler übernehmen aufwändige Aufgaben wie Marktwertanalysen, Objektpräsentation, Organisation von Besichtigungen sowie Vertragsverhandlungen. Somit profitieren Kunden von Fachwissen, Zeitersparnis und einer erhöhten Rechtssicherheit während des Immobiliengeschäfts. Eine transparent vereinbarte Courtage sorgt zudem für Klarheit und Planungssicherheit auf beiden Seiten.

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