Eigentum bezeichnet das umfassende rechtliche Herrschaftsrecht einer Person an einer Sache oder einem Recht. Eigentümer kann disponieren, nutzen und andere von der Nutzung ausschließen. Im deutschen Recht ist Eigentum vor allem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und umfasst sowohl materielle Güter (z. B. Grundstücke, Gebäude) als auch immaterielle Rechte (z. B. Markenrechte).
Arten des Eigentums
- Alleineigentum: Eine Person besitzt alle Eigentumsrechte.
- Gemeinschaftliches Eigentum: Mehrere Personen teilen sich die Eigentumsrechte (z. B. Bruchteilsgemeinschaft, Miteigentum).
- Sondereigentum und Wohnungseigentum: Trennung von individuellem Wohnungsrecht und gemeinschaftlichem Teilen innerhalb einer Eigentümergemeinschaft.
Jede Form hat spezifische rechtliche Folgen, etwa bei Verkauf, Verwaltung oder Belastung mit Rechten Dritter.
Erwerb und Übertragung von Eigentum
Eigentumserwerb erfolgt je nach Gegenstand unterschiedlich. Bei beweglichen Sachen genügt in vielen Fällen die Übergabe. Bei Grundstücken ist die Eintragung ins Grundbuch Voraussetzung für Eigentumsübertragung.
- Kaufvertrag: Bindet Parteien, führt aber erst durch Übereignung/Eintragung zum Eigentum.
- Schenkung und Erbe: Eigentum kann ohne Gegenleistung wechseln; formelle Voraussetzungen sind zu beachten.
- Eigentumserwerb durch Besitzübertragung (Tradition) oder durch Eintragung (bei Immobilien).
Rechte und Pflichten des Eigentümers
- Rechte: Nutzung, Fruchtziehung, Veräußerung, Belastung (z. B. Hypothek).
- Pflichten: Rücksichtnahme gegenüber Nachbarn, Einhaltung öffentlich-rechtlicher Vorschriften (z. B. Bau- und Umweltschutz), ggf. Lasten wie Grundsteuer.
- Schutz: Eigentum ist gemäß Grundgesetz geschützt, aber nicht grenzenlos — Schranken können sich aus Gesetzen oder Verträgen ergeben.
Bedeutung für Käufer, Eigentümer und Immobilienmarkt
Eigentum ist zentral für Immobilienkäufer und Investoren, weil es wirtschaftliche Sicherheit und Nutzungsrechte bietet. Konkrete Vorteile sind:
- Vermögensbildung: Immobilien-Eigentum kann Vermögen sichern und Wertsteigerung ermöglichen.
- Planungssicherheit: Eigentümer können langfristig über Nutzung und Modernisierung entscheiden.
- Finanzierung: Eigentum dient häufig als Sicherheit für Kredite.
Gleichzeitig entstehen Verantwortungen: Instandhaltung, rechtliche Prüfungen vor Kauf (z. B. Grundbucheintrag, Lasten) sowie steuerliche Aspekte sollten berücksichtigt werden.