Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist ein zentrales Regelwerk, das die energetischen Anforderungen an Gebäude in Deutschland bestimmt. Es bündelt und ersetzt seit November 2020 die zuvor geltenden Regelungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel des Gesetzes ist es, den Energiebedarf von Gebäuden zu minimieren und den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizen und Kühlen nachhaltig zu fördern.
Hintergrund und Zweck des Gebäudeenergiegesetzes
Mit dem GEG verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, den Energieverbrauch im Gebäudesektor zu senken und den CO2-Ausstoß zu verringern. Immobilien dürfen nur dann neu errichtet oder wesentlich verändert werden, wenn sie die darin festgelegten energetischen Mindestanforderungen erfüllen. Damit ist das Gebäudeenergiegesetz ein bedeutender Baustein zur Erreichung der Klimaziele Deutschlands.
- Stärkung der Energieeffizienz von Gebäuden
- Verpflichtende Nutzung erneuerbarer Energien bei Bauvorhaben
- Einheitliche Rechtsgrundlage für Eigentümer, Investoren und Planer
Zentrale Regelungen und Anforderungen im GEG
Das Gebäudeenergiegesetz schreibt konkrete technische und bauliche Anforderungen vor, beispielsweise für:
- Den maximal zulässigen Jahresprimärenergiebedarf
- Den Wärmeschutz von Außenbauteilen (Dach, Fenster, Fassade)
- Die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeversorgung
Für Neubauten ist beispielsweise vorgeschrieben, dass ein bestimmter Anteil des Wärme- und Kältebedarfs durch erneuerbare Energien wie Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse oder Umweltwärme gedeckt werden muss. Auch bei umfangreichen Sanierungen bestehender Gebäude greifen die Vorgaben des GEG.
Pflichten und Nachweise für Eigentümer und Bauherren
Eigentümer und Bauherren sind verpflichtet, die Einhaltung der GEG-Anforderungen nachzuweisen. Dies geschieht unter anderem über den Energieausweis, der zentrale Angaben zum energetischen Zustand eines Gebäudes liefert. Der Energieausweis muss bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung potenziellen Interessenten unaufgefordert vorgelegt werden.
Zudem müssen Bauherren bereits in der Planungsphase Maßnahmen zur Einhaltung der energetischen Vorgaben dokumentieren und gegebenenfalls vor Baubeginn melden.
- Eine frühzeitige Beratung durch Energieberater oder Architekten kann helfen, Fördermöglichkeiten optimal zu nutzen und die Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes rechtssicher umzusetzen.
- Auch bei kleinerem Sanierungsbedarf können unter Umständen bereits einzelne GEG-Vorschriften (z. B. Dämmung oberster Geschossdecken) greifen.
Bedeutung des GEG für Eigentümer, Käufer und Mieter
Das Gebäudeenergiegesetz schafft Transparenz über die energetische Qualität von Immobilien und gibt Orientierung für Investitionen in energieeffiziente Technologien. Für Eigentümer ergibt sich daraus ein Wertsteigerungspotenzial, da energieeffiziente Gebäude oft attraktiver am Markt platziert sind und niedrigere laufende Kosten bieten.
- Käufer: Erhalten durch den Energieausweis eine fundierte Entscheidungsgrundlage über den Energiebedarf und mögliche Modernisierungskosten.
- Mieter: Profitieren von einer höheren Wohnqualität und geringeren Nebenkosten.
- Eigentümer: Werden zu ressourcenschonendem Bauen und Sanieren angehalten, profitieren von Fördermitteln und steigern den Wert ihrer Immobilie.