Kapitalertragsteuer

Kapitalertragsteuer bezeichnet die Steuer, die auf Einkünfte aus Kapitalvermögen erhoben wird. Dazu zählen insbesondere Erträge aus Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren. In Deutschland ist die Kapitalertragsteuer eine besondere Form der Einkommensteuer und wird in der Regel direkt von der auszahlenden Stelle einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Funktionsweise der Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer beträgt in Deutschland grundsätzlich 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Sie wird als sogenannte Abgeltungsteuer erhoben und direkt an der Quelle einbehalten, beispielsweise von Banken oder anderen Kapitalverwaltungsgesellschaften. Für Anleger bedeutet dies, dass sie sich nicht selbst um die Abführung der Steuer kümmern müssen. Die Erträge aus Kapitalanlagen sind damit grundsätzlich abgegolten, sodass keine weitere Besteuerung nötig ist.

Welche Kapitalerträge sind steuerpflichtig?

  • Zinsen aus Sparbüchern und Tagesgeldkonten
  • Dividendenausschüttungen von Aktien oder Fonds
  • Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren wie Aktien oder Anleihen
  • Ausschüttungen von Investmentfonds

Nicht alle Erträge unterliegen automatisch der Steuer. Freibeträge, wie der Sparerpauschbetrag, ermöglichen es, einen Teil der Erträge steuerfrei zu stellen.

Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag

Jeder Steuerpflichtige kann Kapitalerträge bis zu einem bestimmten Betrag steuerfrei beziehen. Dieser Sparerpauschbetrag liegt aktuell bei 1.000 Euro pro Person und Jahr (bei Ehepaaren 2.000 Euro). Durch einen Freistellungsauftrag bei der Bank kann dieser Freibetrag direkt berücksichtigt werden – dann wird die Kapitalertragsteuer nur auf Beträge erhoben, die über dem Pauschbetrag liegen.

Praxistipp:
Wer bei mehreren Banken investiert, sollte den Sparerpauschbetrag über verschiedene Freistellungsaufträge optimal aufteilen. So wird bei keiner Bank zu viel Steuer einbehalten und die Freibeträge werden maximal ausgenutzt.

Bedeutung für Privatpersonen und Immobilieninvestoren

Für Privatanleger und Immobilieninvestoren ist die Kapitalertragsteuer besonders relevant, wenn Einkünfte aus Geldanlagen anfallen. Dazu zählt beispielsweise die Anlage von Mieterträgen in Wertpapiere oder Fonds mit Immobilienbezug. Durch die gezielte Nutzung des Sparerpauschbetrags können Anleger ihre steuerliche Belastung senken. Wer wissen möchte, ob und in welchem Umfang die Steuer bereits abgeführt wurde, erhält jährlich von seiner Bank eine Steuerbescheinigung, in der die abgeführten Beträge genau aufgeführt sind.

Ausnahmen und Besonderheiten

In bestimmten Fällen kann eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden, beispielsweise bei geringem Einkommen. Dann wird keine Kapitalertragsteuer einbehalten. Auch im Erbfall gelten teilweise besondere Regelungen für Kapitalerträge, die von den Erben versteuert werden müssen. Zudem besteht bei Doppelbesteuerungsabkommen mit anderen Staaten unter Umständen die Möglichkeit, sich zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer erstatten zu lassen.

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