Lastenfrei

Im deutschen Immobilienrecht ist lastenfrei ein zentraler Begriff, insbesondere im Zusammenhang mit Kaufverträgen. Der Begriff bezieht sich ausschließlich auf Eintragungen, die als Belastungen im Grundbuch Abschnitt II und III geführt werden. Immobilien werden in vielen Fällen mit Grundschulden, Hypotheken oder anderen sogenannten Grunddienstbarkeiten belastet, um beispielsweise Kredite abzusichern oder anderen Personen bestimmte Nutzungsrechte einzuräumen.

Ist eine Immobilie lastenfrei, sind sämtliche dieser Belastungen gelöscht oder nie eingetragen worden. Der Käufer kann somit davon ausgehen, dass keine Ansprüche Dritter bestehen, die seine Nutzung oder die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks beeinträchtigen könnten.

Lastenfreiheit im Kaufvertrag

Bei vielen Immobilienverkäufen wird im Kaufvertrag explizit vereinbart, dass das Objekt „lastenfrei“ an den Käufer übertragen wird. Für den Verkäufer bedeutet das, dass er eventuell bestehende Belastungen bis zur Eigentumsübergabe löschen oder ablösen muss. Dieses Vorgehen ist insbesondere für Käufer wichtig, da sie nur so sicherstellen können, dass sie eine unbelastete Immobilie erwerben und keine „Altlasten“ übernehmen.

  • Käuferschutz: Verhindert Übernahme von alten Schulden oder Verpflichtungen
  • Klarheit: Rechtssicherheit bezüglich der Eigentumsverhältnisse und Verwertungsmöglichkeiten
  • Verlauf im Grundbuch: Lastenfreiheit muss im Grundbuch eindeutig vermerkt sein

Arten von Lasten

  • Grundschulden und Hypotheken: Dienen als Kreditsicherheiten für Banken oder Kreditgeber
  • Wohnrechte und Nießbrauch: Geben anderen Personen Rechte zur Nutzung der Immobilie
  • Wegerechte, Leitungsrechte: Geben Dritten das Recht, bestimmte Flächen zu nutzen, z. B. für Leitungen oder Zufahrten

Bedeutung der Lastenfreiheit für Käufer und Verkäufer

Für Käufer bedeutet die Lastenfreiheit vor allem Rechtssicherheit, weil sie sicher gehen können, dass sie eine uneingeschränkt nutzbare Immobilie erwerben. Für Verkäufer ist die Löschung möglicher Belastungen oft Voraussetzung für einen erfolgreichen Verkauf, da viele Käufer auf der Lastenfreiheit bestehen. Außerdem ist die Lastenfreiheit häufig eine Vorgabe von Banken bei der Vergabe von Immobilienkrediten.

Infobox:
Vor Abschluss eines Immobilienkaufs empfiehlt es sich, einen aktuellen Grundbuchauszug einzusehen. Nur so lässt sich verbindlich prüfen, ob das Objekt wirklich lastenfrei ist oder noch Belastungen existieren, die vor dem Kauf gelöscht werden sollten. Ein Notar kann hierzu beraten und die Lastenfreistellung offiziell abwickeln.
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