Makleralleinauftrag

Makleralleinauftrag bezeichnet eine spezielle Vertragsform, bei der ein Eigentümer die Vermarktung einer Immobilie ausschließlich einem einzelnen Immobilienmakler überträgt. Im Gegensatz zu anderen Vertragsarten sichert sich der Makler mit dem Makleralleinauftrag das exklusive Recht, die Immobilie innerhalb eines vertraglich festgelegten Zeitraums zu vermarkten und potenzielle Käufer oder Mieter zu akquirieren.

Unterschied zwischen Makleralleinauftrag und anderen Maklerverträgen

Bei der Beauftragung eines Maklers können Verkäufer oder Vermieter zwischen zwei gängigen Vertragsarten wählen: dem Allgemeinauftrag und dem Makleralleinauftrag. Beim Allgemeinauftrag kann der Auftraggeber beliebig viele Makler gleichzeitig engagieren, es besteht also keine Exklusivität. Beim Makleralleinauftrag hingegen erteilt der Eigentümer nur einem Makler das alleinige Vermarktungsrecht. Wird trotzdem ein weiterer Makler parallel beauftragt, kann dies vertragswidrig sein und zu Schadensersatzforderungen führen.

Hauptmerkmale des Makleralleinauftrags

  • Exklusivität: Nur der beauftragte Makler darf die Immobilie vermarkten.
  • Mindestvertragslaufzeit: Häufig beträgt die Laufzeit zwischen drei und sechs Monaten.
  • Eigenverkaufsmöglichkeiten: Beim einfachen Makleralleinauftrag kann der Eigentümer auch selbst verkaufen oder vermieten. Beim qualifizierten Makleralleinauftrag ist dies ausgeschlossen, jedes Geschäft muss über den Makler laufen.
  • Provisionsanspruch: Kommt während der Vertragslaufzeit ein Verkauf oder eine Vermietung zustande, hat der Makler in der Regel Anspruch auf eine Vermittlungsprovision.

Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

Mit Abschluss eines Makleralleinauftrags verpflichtet sich der Makler, intensiv für den Verkauf oder die Vermietung aktiv zu werden. Dazu gehört:

  • Erstellung eines professionellen Exposés
  • Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
  • Auswahl und Prüfung potenzieller Interessenten
  • Verhandlungsführung und Unterstützung bei Vertragsabschluss

Im Gegenzug verpflichtet sich der Eigentümer, keine weiteren Makler zu beauftragen und Interessenten, die sich direkt an ihn wenden, an den Makler zu verweisen.

Vorteile des Makleralleinauftrags für Eigentümer

  • Maximaler Einsatz des Maklers: Durch die vertraglich zugesicherte Exklusivität investiert der Makler meist mehr Engagement und Marketingbudget.
  • Effizientere Vermarktung: Es entstehen keine Doppelvermarktungen oder widersprüchliche Anzeigen durch mehrere Makler.
  • Klare Kommunikation: Der Eigentümer hat einen festen Ansprechpartner, wodurch Abstimmungsprozesse effizienter ablaufen.
Infobox:
Ein qualifizierter Makleralleinauftrag bietet noch mehr Sicherheit: Jede Weiterleitung von Interessenten – auch bei Eigeninitiative des Eigentümers – läuft immer über den beauftragten Makler. Diese Variante ist besonders empfehlenswert, wenn Sie einen strukturierten Verkaufsprozess und bestmögliche Marktchancen erzielen möchten.

Wichtige Aspekte bei Abschluss eines Makleralleinauftrags

  • Vertragslaufzeit: Sie sollte nicht unangemessen lang sein, damit Flexibilität erhalten bleibt.
  • Klarheit beim Provisionsanspruch: Die Bedingungen, unter denen der Makler Anspruch auf Provision hat, sollten transparent geregelt sein.
  • Kündigungsmodalitäten: Im Vertrag sollte klar geregelt sein, wie eine vorzeitige Beendigung möglich ist.
  • Leistungskatalog: Welche Leistungen übernimmt der Makler konkret? Ein deutlicher Leistungskatalog schafft Sicherheit auf beiden Seiten.
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