Maklererlaubnis

Maklererlaubnis bezeichnet die behördliche Genehmigung, die benötigt wird, um in Deutschland gewerbsmäßig als Immobilienmakler tätig zu sein. Ohne diese rechtliche Erlaubnis gemäß § 34c Gewerbeordnung (GewO) dürfen weder Wohn- noch Gewerbeimmobilien vermittelt werden. Die Maklererlaubnis gewährleistet, dass berufliche Standards eingehalten und Verbraucher vor unseriösen Maklern geschützt werden.

Rechtliche Grundlagen der Maklererlaubnis

Die wichtigste rechtliche Basis für die Maklererlaubnis findet sich im § 34c GewO. Wer gewerblich Immobilien vermitteln oder Immobiliengeschäfte nachweisen möchte, benötigt zwingend diese Erlaubnis vom örtlich zuständigen Gewerbeamt. Zum Schutz der Kunden sieht das Gesetz bestimmte Voraussetzungen vor, etwa die persönliche Zuverlässigkeit und geordnete Vermögensverhältnisse des Antragstellers.

  • Voraussetzung: keine Vorstrafen oder laufende Insolvenz
  • Zu beantragen beim zuständigen Gewerbeamt
  • Genehmigung gilt für Einzelpersonen und juristische Personen (z. B. GmbHs)

Erforderliche Unterlagen für die Beantragung

  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts
  • Nachweis über geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (z. B. Auszug Schuldnerregister, Schufa-Auskunft)

Gegebenenfalls können zusätzliche Nachweise gefordert werden, etwa bei Gesellschaften ein Handelsregisterauszug.

Kosten und Dauer des Genehmigungsverfahrens

Die Kosten für die Ausstellung der Maklererlaubnis können regional variieren. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 350 und 1.500 Euro. Der Zeitaufwand hängt vom Umfang der Prüfung und der Auslastung der zuständigen Behörde ab, beträgt durchschnittlich jedoch sechs bis acht Wochen.

Vorteile und Bedeutung der Maklererlaubnis

Die Maklererlaubnis bietet sowohl Maklern als auch Verbrauchern wichtige Vorteile:

  • Sicherheit für Kunden – sie erkennen seriöse Makler sofort an der nachgewiesenen Erlaubnis.
  • Vertrauensaufbau – Makler demonstrieren Professionalität und rechtliche Zuverlässigkeit.
  • Rechtsgrundlage – nur mit der Erlaubnis ist die Vermittlung von Immobilien rechtlich zulässig.
Infobox:
Wer als Immobilienmakler tätig werden möchte, sollte bereits während der Beantragung der Maklererlaubnis mit der Zusammenstellung aller wichtigen Nachweise beginnen. Das beschleunigt das Verfahren und ermöglicht den schnellen Einstieg in die Immobilienbranche. Die Erlaubnis ist personenbezogen und muss bei einem Wechsel des Geschäftsmodells oder der Rechtsform (z.B. Einzelunternehmer zu GmbH) erneut beantragt werden.
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