Maklerhaftung beschreibt die rechtliche Verantwortung, die ein Immobilienmakler gegenüber seinen Kunden und Dritten trägt. Diese Haftung bezieht sich insbesondere auf die Korrektheit seiner Angaben, die ordnungsgemäße Beratung sowie die Erfüllung seiner vertraglichen und gesetzlichen Pflichten im Rahmen des Maklergeschäfts. Kommt es zu Fehlern, Falschangaben oder Pflichtverletzungen, kann der Makler haftbar gemacht werden.
Wann greift die Maklerhaftung?
Maklerhaftung setzt voraus, dass ein Makler durch eigenes Handeln oder Unterlassen einen Schaden verursacht hat. Typische Fälle sind:
- Falsche oder unvollständige Angaben zu Immobilie, Ausstattung oder Flächen
- Nichtübermittlung wesentlicher Informationen, etwa zu Baumängeln oder bestehenden Belastungen
- Versäumnisse bei der Information über den Energieausweis
- Verstöße gegen gesetzliche Aufklärungspflichten
Die Haftung tritt in der Regel dann ein, wenn der Geschädigte aufgrund des Fehlverhaltens des Maklers einen finanziellen Nachteil erleidet.
Rechtsgrundlagen der Maklerhaftung
Grundsätzlich basiert die Maklerhaftung auf gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), insbesondere den §§ 652 ff. BGB und allgemeinen Vorschriften zum Schadensersatz (§§ 280 ff. BGB). Darüber hinaus gelten besondere Berufspflichten, die Makler aus Standesregeln oder Maklerverträgen treffen können.
Auch außergerichtlich können Ansprüche entstehen, etwa bei Aufklärungs- oder Beratungspflichten. Die Einhaltung dieser Regelungen ist essenziell, da Verstöße nicht nur schadensersatzpflichtig machen, sondern auch das Image und die Vertrauenswürdigkeit des Maklers nachhaltig beeinträchtigen können.
Haftungsausschluss und Versicherung
Ein Makler kann seine Haftung in bestimmten Fällen durch vertragliche Vereinbarungen begrenzen oder ausschließen. Solche Regelungen sind jedoch nur wirksam, wenn sie gesetzlich zulässig sind und den Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen.
Für den professionellen Schutz empfiehlt sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die Schäden durch Fahrlässigkeit oder Fehler in der Maklertätigkeit abdeckt. Viele Immobilienverbände fordern diese Absicherung ausdrücklich, um die Interessen aller Beteiligten zu schützen.
Auch scheinbar kleine Nachlässigkeiten können zu einer Maklerhaftung führen. Prüfen Sie alle Informationen vor Weitergabe gründlich, dokumentieren Sie jede Beratung – und sichern Sie sich durch eine Haftpflichtversicherung ab.
Bedeutung und Mehrwerte für Kunden und Makler
- Käufer und Verkäufer: Sie profitieren von hoher Sicherheit und Transparenz bei der Immobilienvermittlung.
- Makler: Eine sorgfältige Arbeitsweise und die Berücksichtigung der Haftungsgrundlagen stärken nicht nur das eigene Standing, sondern fördern auch das Vertrauen und die Zufriedenheit der Kunden.
- Schutz vor finanziellen Risiken: Bei korrekter Abwicklung und umfassender Information sind alle Parteien gegen finanzielle Nachteile besser geschützt.