Ein Nachlassgericht ist eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts, die für sämtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Tod einer Person und der Verwaltung ihres Nachlasses zuständig ist. Nachlassgerichte regeln die formelle Nachlassabwicklung, prüfen erbrechtliche Ansprüche und sind Ansprechpartner für Erben, Testamentsvollstrecker und Nachlassgläubiger.
Welche Aufgaben übernimmt das Nachlassgericht?
- Verwahrung und Eröffnung von Testamenten: Eingereichte Testamente werden sicher aufbewahrt und im Todesfall offiziell eröffnet.
- Erteilung von Erbscheinen: Das Gericht prüft die erbrechtlichen Ansprüche und stellt auf Antrag Erbscheine aus, die Erben gegenüber Banken oder Behörden als Legitimation dienen.
- Nachlasssicherung: Sofern erforderlich, ergreift das Nachlassgericht Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses.
- Erbausschlagungen: Es nimmt die Ausschlagung einer Erbschaft entgegen, wenn ein Erbe diese nicht antreten möchte.
Welches Nachlassgericht ist zuständig?
Die örtliche Zuständigkeit des Nachlassgerichts richtet sich nach dem letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Stirbt jemand beispielsweise in München, ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht München zuständig. So wird sichergestellt, dass alle erbrechtlichen Vorgänge zentral und nachvollziehbar behandelt werden.
Welche Unterlagen sind für das Nachlassgericht notwendig?
Um Erbschaftsvorgänge oder Testamentsangelegenheiten beim Nachlassgericht in Gang zu setzen, sind bestimmte Dokumente vorzulegen. Zu den häufigsten Unterlagen gehören:
- Todesbescheinigung beziehungsweise Sterbeurkunde
- Originaltestament oder notarieller Erbvertrag (falls vorhanden)
- Personalausweis oder Reisepass der beteiligten Personen
- Familienstammbuch zur Nachweisführung der verwandtschaftlichen Verhältnisse
Je nach Einzelfall und Umfang der Nachlassverhältnisse kann das Gericht weitere Nachweise oder Unterlagen anfordern.
Wichtige Informationen für Erben und Beteiligte
Für Erben oder andere Nachlassbeteiligte ist das Nachlassgericht oft die erste Anlaufstelle, um Klarheit über Rechte und Pflichten zu erhalten. Wer als Erbe eingesetzt wurde, muss nicht nur Fristen, sondern auch mögliche Kosten und Konsequenzen beachten. Eine frühzeitige Kontaktaufnahme kann helfen, Fehler zu vermeiden und den Ablauf effizient zu gestalten.
Eine Erbausschlagung muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis vom Erbfall und der eigenen Erbenstellung persönlich beim Nachlassgericht erklärt werden. Versäumt man diese Frist, gilt die Erbschaft als angenommen – auch wenn sie überschuldet ist. Es empfiehlt sich, bereits vor Fristablauf professionelle Beratung einzuholen.
Nachlassgericht und Immobilienverkäufe
Ist im Nachlass eine Immobilie enthalten, so sind auch hierfür bestimmte Formalitäten beim Nachlassgericht erforderlich, insbesondere im Hinblick auf die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. Nur mit gültigem Erbschein kann der Erbe als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen werden, was beispielsweise bei einem geplanten Immobilienverkauf wesentlich ist.