Rangfolge bezeichnet die geordnete Reihenfolge von Objekten, Personen oder Sachverhalten nach einem bestimmten Kriterium, wie beispielsweise Wert, Wichtigkeit, Priorität oder einer numerischen Bewertung. Im Immobilienbereich spielt die Rangfolge insbesondere bei der Zuordnung von Rechten, dem Verkauf oder der Vergabe von Finanzierungen eine zentrale Rolle.
Rangfolge im Grundbuch
Eine der wichtigsten Anwendungen der Rangfolge im Immobilienwesen findet sich im Grundbuch. Hier bestimmt die Eintragungsreihenfolge, zum Beispiel bei Hypotheken oder Grundschulden, wer im Falle einer Zwangsversteigerung zuerst bedient wird. Die Rangfolge im Grundbuch richtet sich meistens nach dem Zeitpunkt der Eintragung im Grundbuchamt.
- Erstrangiges Recht: Wird zuerst bedient und birgt weniger Risiko.
- Zweitrangiges Recht: Wird nachrangig bedient, hohe Sicherheitseinbußen möglich.
- Nachträgliche Änderungen sind nur mit Zustimmung aller betroffenen Parteien möglich.
Bedeutung der Rangfolge für Finanzierungen
Bei Immobilienfinanzierungen legen Banken großen Wert auf die Rangfolge der eingetragenen Grundpfandrechte. Erstrangige Sicherheiten erhalten meist bessere Konditionen, denn das Risiko für den Kreditgeber ist niedriger. Nachrangige Kredite sind hingegen mit höheren Zinsen oder strengeren Auflagen verbunden.
Weitere Anwendungsbeispiele der Rangfolge
Abgesehen von Grundbucheinträgen und Finanzierungen spielt die Rangfolge auch sonst eine Rolle, etwa bei der Priorisierung von Sanierungsmaßnahmen, der Bearbeitung von Mietbewerbungen oder bei behördlichen Genehmigungsverfahren. So können beispielsweise Anträge chronologisch oder nach Dringlichkeit geordnet und bearbeitet werden.
- Praktische Steuerung von Ressourcen
- Transparente Entscheidungsgrundlagen für Behörden und Unternehmen
Einträge im Grundbuch können eine sogenannte Rangänderung (Rangvorbehalt oder Rangrücktritt) erfahren. So ist es beispielsweise möglich, dass ein späteres Recht im Rang vorgezogen wird, etwa zur Absicherung zusätzlicher Kredite. Für diese Änderung müssen alle involvierten Rechteinhaber ihre Zustimmung erteilen. Prüfen Sie vor dem Kauf stets die aktuelle Rangfolge im Grundbuch, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden.