Zession bezeichnet die Übertragung einer Forderung von einem Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar). Das bedeutet, dass der Zessionar nach der Zession berechtigt ist, die übertragenen Forderungen gegenüber dem Schuldner einzufordern. Dabei handelt es sich um einen rein rechtlichen Vorgang, bei dem die betroffene Forderung durch eine vertragliche Vereinbarung weitergegeben wird, meist, ohne dass der Schuldner direkt beteiligt ist oder zustimmen muss.
Arten der Zession
Im Alltag begegnet man verschiedenen Formen der Zession. Die offene Zession wird dem Schuldner mitgeteilt, sodass dieser weiß, an wen er künftig leisten muss. Im Gegensatz dazu bleibt die stille Zession dem Schuldner zunächst verborgen; der Schuldner erfährt also nichts von der Forderungsübertragung und zahlt weiter an den bisherigen Gläubiger. Zudem gibt es die Sicherungszession, bei der eine Forderung als Sicherheit für einen Kredit oder ein Darlehen abgetreten wird.
Voraussetzungen und Ablauf
Für eine wirksame Zession bedarf es zunächst eines Abtretungsvertrags zwischen Zedent und Zessionar. Die Forderung muss übertragen werden können, das bedeutet, sie darf nicht durch gesetzliche Vorschriften ausgeschlossen sein oder einer Verpfändung unterliegen. In vielen Fällen verlangen Banken oder andere Gläubiger einen schriftlichen Nachweis über die Zession. Nach Abschluss der Zession muss der Schuldner informiert werden, insbesondere bei der offenen Variante.
Bedeutung und Anwendungsbereiche der Zession
Zessionen haben im Wirtschaftsleben eine bedeutende Rolle. Unternehmen nutzen sie unter anderem zur Liquiditätsbeschaffung, indem sie offene Forderungen, beispielsweise aus Lieferungen und Leistungen, an Banken oder Factoring-Dienstleister abtreten. Auch im Immobilienbereich spielt die Zession eine wichtige Rolle. Hier werden häufig Mietforderungen oder Ansprüche aus Bausparverträgen an Kreditinstitute abgetreten, um eine Finanzierung abzusichern.
- Liquiditätsbeschaffung: Schneller Zugriff auf gebundene Mittel
- Kreditsicherung: Forderungen dienen als Absicherung für Darlehen
- Risikoverteilung: Reduzierung von Ausfallrisiken für Unternehmen
Rechtliche Besonderheiten bei der Zession
Bei der Abtretung von Forderungen ist auf gesetzliche Vorschriften zu achten. Nicht jede Forderung ist ohne Zustimmung des Schuldners oder Vertragspartners abtretbar. Im Mietrecht, bei Arbeitslohn oder wenn ein Abtretungsverbot explizit vereinbart wurde, kann eine Zession eingeschränkt oder ausgeschlossen sein. Zudem kann der Schuldner im Rahmen der offenen Zession verlangen, über den Wechsel informiert zu werden, um Klarheit über den Zahlungsempfänger zu haben.
Achten Sie bei der Zession darauf, ob der zugrundeliegende Vertrag ein Abtretungsverbot enthält. Ein solches Verbot im Vertrag kann die Wirksamkeit einer Zession erheblich beeinträchtigen oder ganz verhindern. Prüfen Sie daher immer die Vertragsunterlagen sorgfältig!